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Kontaktdaten

Musikschule Zug
Bundesstrasse 2
6300 Zug
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Mo - Fr 09:00 - 12:00
und 14:00 - 17:30

Inhalt

FAQ

Zugehörige Objekte

Können auch Erwachsene Musikunterricht nehmen? Welches Angebot steht den Erwachsenen offen?
Erwachsene sind bei uns willkommen und die Musikschule Zug hat einen vergleichsweise hohen Anteil an erwachsenen Schülerinnen und Schülern. Ihnen steht, mit Ausnahme einiger Ensembles, das ganze Fächerangebot der Musikschule zur Verfügung. Für Sängerinnen und Sänger führen wir einen Erwachsenenchor, der jeweils am Montag von 19.30-21.00 probt.


Wie hoch sind die Schulgeldtarife?
Die Schulgeldtarife finden Sie hier: Tarife
Bitte beachten Sie, dass diese Tarife bei Kindern und Jugendlichen wohnortsabhängig sind.


Bis wann gilt der Jugendtarif?
Der Jugendtarif gilt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Ab dem nächsten Schuljahr nach dem Geburtstag wird der Erwachsenentarif verrechnet.


Ab welchem Alter können Kinder in den Musikunterricht gehen?
Wir empfehlen, das vorschulische Angebot der Musikschule (Musik und Bewegung) wahrzunehmen und unseren Tag des offenen Hauses anfangs April zu besuchen. Jedes Kind ist individuell bereit und reif, den Musikunterricht zu beginnen, aber nur in Ausnahmefällen vor dem 6. Lebensjahr. Vor einer möglichen Einteilung führen wir für jedes angemeldete Kind mit einer Fachlehrperson eine Eignungsabklärung durch.


Gibt es eine Schnuppermöglichkeit?
Anfangs April findet jeweils der Tag der offenen Tür im Musikschulzentrum statt. Es können alle Instrumente ausprobiert, den Musiklehrpersonen Fragen gestellt und administrative Belange besprochen werden. Erwachsene können jederzeit eine 45-minütige Schnupperlektion in einem Instrument buchen (kostenpflichtig, CHF 80 für 45 Minuten).


Kann ich Einzellektionen oder z. B. ein 5er Abo buchen?
Wir bieten keine Einzellektionen oder Abonnemente an. Erwachsene können eine 45-minütige Schnupperlektion in einem Instrument buchen (kostenpflichtig, CHF 80 für 45 Minuten).


Ab welchem Alter kann ein Kind in den Chor gehen?
Die Zuger Singschule beginnt mit dem Eltern-Kind-Singen ab 2 Jahren und schafft auf spielerische Art und Weise Zugang zum Singen und zur Musik. Im Chindsgichor ab dem 2. Kindergarten wird die Freude am gemeinsamen Musikzieren geweckt. Weitere Informationen zur Zuger Singschule.


Welches Angebot gibt es für Kinder zwischen 3-5 Jahren?
Ab 2 Jahren schafft das Eltern-Kind-Singen auf spielerische Art und Weise Zugang zum Singen und zur Musik. Ab dem 3. Lebensjahr können Kinder den Rhythmik-Kurs besuchen. Beachten Sie dazu unser Kursangebot.

Wie kann ich mich/mein Kind anmelden?
Eine Anmeldung ist in Papierform (im Schulprogramm zu finden) oder online über unsere Website möglich.

Bis wann muss ich mich/mein Kind für das neue Schuljahr anmelden?
Die offiziellen An- und Abmeldetermine sind jeweils 15. Mai für den Start im August und 31. Dezember für den Start im Februar. Verspätete Anmeldungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.


Wie ist der Ablauf von der Anmeldung bis zum Unterrichtsstart?
Die Anmeldung wird bei uns aufgenommen. Bei jungen Schülerinnen und Schülern, die noch kein Instrument spielen wird eine Eignungsabklärung organisiert und die Eltern erhalten eine Einladung dazu. Jeweils Ende Semester werden die Einteilungen für das Folgesemester gemacht und falls eine Einteilung möglich war, eine Bestätigung verschickt. Die Lehrperson nimmt zur Planung der Unterrichtszeit Kontakt auf. Bei Unterrichtsstart muss ein Instrument zum Üben vorhanden sein.


Wann erhalte ich die Rechnung?
Wir verschicken die Rechnungen jeweils im September (Herbstsemester) und im März (Frühlingssemester).

Ist ein Einstieg zum Musikunterricht auch während dem Schuljahr möglich?
Unter Umständen, falls gewünscht, kann auch ein Einstieg während eines laufenden Semesters möglich sein. Dies ist abhängig vom gewünschten Instrument, dem Pensum und Stundenplan der Lehrpersonen und einer möglichen Warteliste. Das Semester wird pro-rata verrechnet.


Wie lang ist die Warteliste; an welcher Stelle bin ich?
Für einige Instrumente sind leider Wartelisten vorhanden, insbesondere Klavier und Gitarre. Wir empfehlen auch etwaige alternative Instrumentenwünsche zu vermerken. Da die Länge der Wartelisten stark variieren, ist eine Prognose, wann eine Einteilung möglich sein wird, nicht möglich und kann auch von weiteren Faktoren, wie Umteilungen, Alter oder musikalische Vorbildung abhängen.

Wo finde ich das Kursangebot?
Unser Kursangebot ist in unserem Schulprogramm beschrieben und auch mit genauen Kursdetails auf unserer Homepage zu finden.


Wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?
In Papierform über den Anmeldetalon im Schulprogramm oder direkt beim gewünschten Kurs auf unserer Homepage.


Kann ich auch in einen laufenden Kurs einsteigen?
Das hängt vom gewünschten Kurs ab. Oft ist ein Kurs aufbauend konzipiert und ein späterer Einstieg ist schwierig, aber es gibt Kurse, die auch als separate Kurseinheiten gestaltet sind. Die Kursbeschreibung oder unser Musikschulsekretariat kann Ihnen dazu weiter Auskunft geben.

Können Sie mir eine Privatlehrperson angeben?

Leider haben wir keine Möglichkeiten, private Lehrpersonen zu vermitteln.

Können Sie mir jugendliche Musikerinnen und Musiker oder ein Ensemble für die musikalische Umrahmung meiner Veranstaltung vermitteln?

Unsere jungen Musikerinnen und Musiker zeigen ihr Können an vielen Veranstaltungen ausserhalb der Musikschule. Gerne spielen sie auch an Ihrer Veranstaltung. Bitte kontaktieren Sie dazu die Prorektorin Deborah Annema oder das Musikschulsekretariat mit Ihren Wünschen bezüglich Termin, Ensemble, Länge, etc.

Wie kann ich mein Kind zum Üben motivieren?

Ein Kind möchte ein Instrument lernen. Die Eltern unterstützen diesen Wunsch, mieten ein Instrument und melden das Kind bei der Musikschule an. Bald folgt die Ernüchterung: das Kind will nicht üben. Damit zu Hause Musik statt Streit erklingt, brauchen kleine Anfänger die richtige Unterstützung: Wir haben 15 Tipps, die wirklich helfen: So motivieren Sie Ihr Kind, ein Instrument zu üben

Wie wird das Ensemblespiel gefördert?

Das Ensemblespiel hat an der Musikschule Zug eine lange Tradition. Wir fördern das gemeinsame Musizieren bei den Bläsern bereits ab dem zweiten Spieljahr und bei den Streichern ab dem dritten Spieljahr. Ab der Übertrittsprüfung sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet in einem grossen Ensemble mitzuwirken (Verordnung §24).

Ist ein Lehrerwechsel möglich?
Grundsätzlich sind Lehrerwechsel möglich. Er sollte aber in enger Absprache mit der momentanen Lehrperson sowie dem Rektorat erfolgen und ist abhängig von Verfügbarkeit, Pensum und Stundenplan der neuen Lehrperson. Wünsche zu Wechsel der Lehrperson müssen beim Sekretariat schriftlich bis zu den offiziellen An- und Abmeldeterminen (15. Mai und 31. Dezember) erfolgen. Ein Wechsel wegen Verstosses gegen die Verordnung über die Musikschule (Paragraphen 20 bis 25) ist nicht möglich.


Wo wird unterrichtet?
Der Unterricht findet primär in den Unterrichtsräumen der Musikschule im Musikschulzentrum statt. Gitarre wird in der Schützenmatt unterrichtet und ein weiterer Unterrichtsraum befindet sich im Schulhaus Herti. Das Fach Tanz wird im Tanzraum, Baarerstrasse 10 (1. OG), unterrichtet.


Wann findet der Unterricht statt und wie funktioniert die Stundenplaneinteilung?
Musiklehrpersonen und Eltern (Schüler) vereinbaren vor Semesterbeginn den Stundenplan für das nächste Semester. Für eine optimale Einteilung für alle Beteiligten werden von allen Musikschülern mindestens 3 Zeitfenster erwartet. Der Unterricht findet tagsüber oder abends nach Absprache mit der Lehrperson oder nach den Probezeiten der Ensembles statt.

Muss ich ein Instrument für zuhause anschaffen?
Es ist für einen erfolgreichen Musikunterricht zwingend notwendig, zwischen den Unterrichtsstunden zuhause auf einem passenden Instrument üben zu können. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb nützlicher Frist nach Beginn des Unterrichts über kein Instrument verfügen, können vom Musikunterricht ausgeschlossen werden.


Wie viel muss man üben?
Üben und sich mit dem Instrument auseinandersetzen bilden die Basis für einen erfolgreichen Musikunterricht. Teil des Unterrichts besteht daraus, den Schülerinnen und Schüler ein selbständiges und effektives Üben und Spielen zu vermitteln. Es ist schwierig, eine zeitliche Vorgabe zu setzen, denn 10 Minuten intensives und konzentriertes Üben können wertvoller sein, als 30 Minuten, die nur unfokussiert verbracht werden. Grundsätzlich sollte man damit rechnen, täglich solange am Instrument zu verbringen, wie auch die wöchentliche Lektionsdauer beträgt (z.B. bei Lektionsdauer 30 Minuten wären 30 Minuten Übezeit pro Tag anzustreben).
Weitere sinnvolle Hinweise zum Thema "Üben" finden Sie hier: So motivieren Sie Ihr Kind, ein Instrument zu üben.


Was sind Stufen- und Übertrittsprüfungen?
Musikalische Fortschritte kann man in den 6 Stufenprüfungen demonstrieren. Dabei ist die Übertrittsprüfung (Stufe 2) für alle Musikschülerinnen und Musikschüler obligatorisch und regelt den Übertritt von der Elementar- zur Fortbildungsstufe. Weitere Informationen und Angaben zu den Anforderungen finden Sie im Schulprogramm.


Kann ich bei Ihnen ein Instrument leihen?
Streicher und Bläser können für die ersten zwei Unterrichtsjahre ein Instrument aus dem Bestand der Musikschule leihen. Die Kosten inklusive Versicherung betragen CHF 100 pro Semester.


Was passiert, wenn ich krank oder verletzt bin?
Bitte umgehend bei der Lehrperson oder dem Musikschulsekretariat abmelden. Wegen den fixen Stundeplänen können verpasste Musiklektionen grundsätzlich nicht nachgeholt werden. Bei längeren Abwesenheiten kann ein Teil des Schulgelds angerechnet werden (nur mit Arztzeugnis).

Bis wann muss ich mich/mein Kind für das nächste Semester abmelden?
An- und Abmeldetermine für das Folgesemester sind der 15. Mai und 31. Dezember. Die Anmeldung ist verbindlich. Sollte die Anmeldung nach einer erfolgten Einteilung zurückgezogen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 50 fällig, bzw. nach Beginn des Semesters, das gesamte Schulgeld.


Ist ein Austritt vom Musikunterricht auch während dem Schuljahr möglich? Was sind die Folgen?
Ein Austritt aus gesundheitlichen Gründen (mit Arztzeugnis) oder wegen Wegzugs aus der Gemeinde Zug ist möglich. Bei einem Austritt während des Schuljahrs aus anderen Gründen wird das Schulgeld nicht zurückerstattet.