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Kontaktdaten

Musikschule Zug
Bundesstrasse 2
6300 Zug
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Mo:  14:00 - 17:00
 (am Morgen geschlossen)
Di - Fr:  09:00 - 12:00
 und 14:00 - 17:00

Inhalt

Die Gesetzgebung der Musikschule der Stadt Zug

  1. Reglement beschlossen durch die Legislative (Grosser Gemeinderat von Zug)
  2. Verordnung beschlossen durch die Exekutive (Stadtrat)
  3. Regelung des Mitspracherechtes der Musiklehrerschaft beschlossen durch die Musikschulkommission

Im untenstehenden PDF finden Sie sämtliche rechtliche Grundlagen der Musikschule Zug. Eine übersichtliche Zusammenfassung mit den wichtigen Punkten finden Sie hier

 

Ensemblemusizieren

Das Ensemble-Musizieren ist ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Ausbildung an der Musikschule Zug. In der Verordnung und dem Reglement der Musikschule Zug ist die Teilnahme im Ensemble explizit vorge-sehen. Ab der Stufe Prima Banda (Bläser) respektive Schülerorchester (Streicher) ist die Teilnahme während 4 Jahren obligato-risch. (2 Jahre Prima Banda und 2 Jahre Ka-dettenmusik respektive 2 Jahre Schüleror-chester und 2 Jahre Zuger Jugendorchester). In begründeten Fällen kann während dieser Zeit ein Dispensgesuch eingereicht werden.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt die obliga-torische Teilnahme bei den Ensembles auch im Fach Gesang. Anfängerinnen und Anfänger bis zur 5. Klasse besuchen ein Jahr den entsprechenden Chor. Ab der 6. Klasse bis 21 Jahre besteht eine vierjährige Ensemblepflicht (2 Jahre Chor, 2 Jahre Projekte). Dispensen sind in begründeten Sonderfällen möglich.


 

Sie können die rechtlichen Bestimmungen herunterladen
Reglement_Verordnung_Mitsprache_MSZUG.pdf (PDF, 439 kB)