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Kontaktdaten

Musikschule Zug
Bundesstrasse 2
6300 Zug
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Mo:  14:00 - 17:00
 (am Morgen geschlossen)
Di - Fr:  09:00 - 12:00
 und 14:00 - 17:00

Inhalt

Die Gesetzgebung der Musikschule der Stadt Zug

  1. Reglement beschlossen durch die Legislative (Grosser Gemeinderat von Zug)
  2. Verordnung beschlossen durch die Exekutive (Stadtrat)
  3. Regelung des Mitspracherechtes der Musiklehrerschaft beschlossen durch die Musikschulkommission

Im untenstehenden PDF finden Sie sämtliche rechtliche Grundlagen der Musikschule Zug. Eine übersichtliche Zusammenfassung mit den wichtigen Punkten finden Sie hier

Sie können die rechtlichen Bestimmungen herunterladen
Reglement_Verordnung_Mitsprache_MSZUG.pdf (PDF, 439.4 kB)