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Kontaktdaten
Bundesstrasse 2
6300 Zug
Mo - Fr 09:00 - 12:00
und 14:00 - 17:30
Inhalt
An- und Abmeldefristen
Regelung zu den An- und Abmeldungen der Musikschule Zug:
§ 17 Anmelde- bzw. Austrittsmeldeverfahren (Auszug aus der Verordnung)
1 Eintritte in die Musikschule erfolgen in der Regel anfangs Schuljahr, Austritte auf Ende Schuljahr. Aus wichtigen Gründen sind Eintritte jederzeit und Austritte auf Ende des 1. Semesters möglich.
2 Anmeldungen für den Musikschulunterricht und Austrittsmeldungen sind dem Musikschulsekretariat schriftlich einzureichen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.
3 Anmeldungen und Austrittsmeldungen für das 1. Semester müssen bis spätestens 15. Mai und für das 2. Semester bis spätestens 31. Dezember beim Sekretariat der Musikschule eintreffen.
4 Bei verspäteter Austrittsmeldung wird das Schulgeld fällig.
Informationen
- Datum
- 23. März 2021
Dokumente
Name | |||
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ms_programm2122_Web_klein.pdf (PDF, 4.96 MB) | Download | 0 | ms_programm2122_Web_klein.pdf |