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Die Gesetzgebung der Musikschule der Stadt Zug


  1. Reglement beschlossen durch die Legislative (Grosser Gemeinderat von Zug)
  2. Verordnung beschlossen durch die Exekutive (Stadtrat)
  3. Regelung des Mitspracherechtes der Musiklehrerschaft beschlossen durch die Musikschulkommission

 
Sie können die Gesetz als pdf-Dokument herunterladen. gesetz.doc (107.0 kB)



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